Wenn Sie sich wegen Ihres Kindes für einen Platz in der Evangelischen Integrativen Kindertagesstätte, Lindenstraße 41, 47506 Neukirchen-Vluyn interesessieren, empfehlen wir Ihnen zum Einen die Lektüre unsrerer Kindergartenkonzeption (bitte klicken), zum Anderen können Sie nachfolgend die Aufnahmebedingungen einsehen.
Hilfreich ist in jedem Fall ein Gespräch mit unsererer Tagesstättenleiterin Frau Mayboom, Telefon 02845-5044, mit der Sie bitte einen Gesprächstermin vereinbaren. Hier ist auch die Anmeldung Ihres Kindes möglich.
Aufnahmekriterien für Kinder in die Ev. integrative Kindertagesstätte
der Evangelischen Kirchengemeinde Neukirchen
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Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes ist:
1. Die Vollendung des dritten Lebensjahres
2. Der Wohnsitz des Kindes und seiner Familie sollte im Bereich der Ev. Kirchengemeinde Neukirchen liegen
3. Die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit im Kindergarten von mindestens 8 Stunden jährlich. Der Einsatz dieser Elternarbeitsstunden umfasst die Mithilfe bei der Pflege des Gartens, der Reinigung der Fenster, Reparaturen von Kinderspielzeug und Fahrzeugen sowie anfallende Renovierungsarbeiten. Bei Nichterfüllen der Arbeitsstunden ist eine Ausfallgebühr von 10 Euro pro Stunde zu entrichten.
4. Die Bereitschaft zur Mitgliedschaft im Förderverein "Große für Kleine e.V." des Kindergartens wird erwartet.
5. Die Kinder mit Behinderungen müssen nach §39 BSHG anerkannt sein. Sie werden in der Tagesstätte betreut, d.h. mindestens 6 Stunden pro Tag.
Sollten noch Plätze frei sein, werden auch hier Kinder aus angrenzenden Orten aufgenommen. Die Aufnahme ist zunächst unabhängig vom Grad der Behinderung. Aus Alter, Geschlecht und Behinderungsart soll eine pädagogisch wertvolle Mischung gefunden werden.
6. Für die Aufnahme muss eine Bereitschaft der Eltern zur umfassenden Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften vorhanden sein. Hierzu zählt u.a. die Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Festen und Veranstaltungen mit den Kindern. (Dies geschieht außerhalb der Pflichtstunden)
Die Leiterin ist beauftragt, nach den vorgegebenen Kriterien Kindergartenplätze zu vergeben. Für das Aufnahmejahr stellt sie die Aufzunehmenden Kinder im Rat der Einrichtung vor. Bei gleicher Punktzahl ist das Geburtsdatum ausschlaggebend.Wir bitten die Elternschaft, diese Aufnahmekriterien unseres Kindergartens zur Kenntnis zu nehmen.
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Neukirchen.
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2. Ein Kind, dessen Bruder oder Schwester den Kindergarten
-zum Zeitpunkt 1. August des Aufnahmejahres besucht 2 Punkte direkt im Anschluss besucht 1 Punkt
3. Das Kind, das vor seinem Umzug in den Einzugsbereich der Evangelischen Kirchengemeinde Neukirchen einen Kindergartenplatz hatte,
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4. Die Konfessionszugehörigkeit der Eltern zum Zeitpunkt 28. Februar
des Aufnahmejahres
evangelisch pro Elternteil 3 Punkte als Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen pro Elternteil 1 Punkt
wobei die Summe dieser Punkte durch die Zahl der Personen geteilt wird.
5. Kinder, deren Eltern hauptamtlich zum Zeitpunkt des 28. Januar
des Aufnahmejahres arbeiten 1 Punkt
Ehrenamtliche Gruppenleitertätigkeit innerhalb der Kirchengemeinde Neukirchen wird hauptamtlicher Tätigkeit gleichgestellt.
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6.Soziale Situationen der Familien
Kinder aus Familien in häuslichen Krisensituationen (z.B. Krankheit, beengte Wohnverhältnisse) 1 Punkt Alleinerziehende ohne alternative Betreuungsmöglichkeiten 1 Punkt Ausländer mit Integrationsproblemen 1 Punkt
7. Die Angaben sind, sofern sie nicht offenkundig oder dem Elternrat bekannt sind,
der Kindergartenleitung glaubhaft zu machen.
8. Die Höchstbelegung von 55 Kindern darf nicht überschritten werden.
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