Ihren Entschluss, zur Evangelischen Kirche zu gehören, begrü
ßen wir selbstverständlich. Beim Umsetzen dieser Absicht gibt es einige Schritte, die getan werden müssen. Zum einen die innerlichen Gründe, dann auch die formalen.
Die logische Voraussetzung ist, dass sie ausge- treten sind, oder aber bisher nicht getauft sind. Im letzteren Fall werden sie dann durch ihre Taufe „automatisch“ Mitglied unserer Kirche.
Vermutlich sind sie aber ausgetreten, und das ha- ben sie vollzogen durch eine Erklärung bei einem Amtsgericht. Darüber haben sie ein Dokument be- - kommen, die „Austrittserklärung“. Diese müssen sie nunmehr vorlegen. Es ist dabei ohne Belang, ob sie aus der katholischen oder unserer evangelischen Kirche ausgetreten sind.
Wir bitten Sie um Wahrhaftigkeit und gehen davon aus, dass ihr Entschluss gereift ist. Dies ist Thema eines seelsorgerlichen Gespräches. Zu diesem Gespräch sowie zur Aufnahme selbst laden wir Sie ein, den Kontakt zu ihrem Pfarrer aufzunehmen. Es steht Ihnen aber auch jede/jeder andere evangelischer Pfarrer dazu zur Verfügung.
Die Aufnahme selbst ist der Vollzug durch Handschlag, Segenswort und der Unterschriftsleistung auf einem Formular, auf dem Sie bestätigen, das Sie nicht gleichzeitig woanders diesen Antrag stellen und das Sie die entstehenden Pflichten akzeptieren, wie zB die Pflicht zur Kirchensteuer. Wir leiten dann als Kirchengemeinde von Amts wegen Ihren Eintritt an die kommunale Verwaltung weiter.
Zu dieser Aufnahme gehört auch die namentliche Begrüßung in einem Gottesdienst, wobei dabei auch die Aufnahme selbst erfolgen kann. Damit sind Sie in die Gemeinschaft der Evangelischen Kirche aufgenommen und haben alle Rechte und Pflichten. Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich durch eine lebendige Beziehung zu Gott in Ihrer Ortsgemeinde und der weltweiten Christenheit zu Hause fühlen.
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Evangelische Kirchengemeinde Neukirchen
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