Wiedereintritt

Ihren Entschluss, zur Evangelischen Kirche zu gehören, begrüßen wir selbstverständlich. Beim Umsetzen dieser Absicht gibt es einige Schritte, die getan werden müssen. Zum einen die innerlichen Gründe, dann auch die formalen.

Die logische Voraussetzung ist, dass sie ausgetreten sind, oder aber bisher nicht getauft sind. Im letzteren Fall werden Sie dann durch ihre Taufe „automatisch“ Mitglied unserer Kirche.

Vermutlich sind Sie aber ausgetreten, und das haben Sie vollzogen durch eine Erklärung bei einem Amtsgericht. Darüber haben Sie ein Dokument bekommen, die „Austrittserklärung“. Diese müssen Sie nunmehr vorlegen. Es ist dabei ohne Belang, ob Sie aus der katholischen oder unserer evangelischen Kirche ausgetreten sind.

Wir bitten Sie um Wahrhaftigkeit und gehen davon aus, dass Ihr Entschluss gereift ist. Dies ist Thema eines seelsorgerlichen Gespräches. Zu diesem Gespräch sowie zur Aufnahme selbst laden wir Sie ein, den Kontakt zu ihrem Pfarrer aufzunehmen. Es steht Ihnen aber auch jeder andere evangelischer Pfarrer oder jede andere Pfarrerin dazu zur Verfügung.

Die Aufnahme selbst ist der Vollzug durch Handschlag, Segenswort und der Unterschriftsleistung auf einem Formular, auf dem Sie bestätigen, das Sie nicht gleichzeitig woanders diesen Antrag stellen und das Sie die entstehenden Pflichten akzeptieren, wie z.B. die Pflicht zur Kirchensteuer. Wir leiten dann als Kirchengemeinde von Amts wegen Ihren Eintritt an die kommunale Verwaltung weiter.

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